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BGH, 19.01.1954 - 1 StR 132/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 728
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 132/53
Sie kann auch nicht mit Erfolg einwenden, der Verletzte sei vermutlich schon durch den Anprall getötet worden, so daß Hilfe zu spät gekommen wäre (vgl. BGHSt 1, 266, 269 = LM Nr. 1 zu § 330c StGB).Dadurch konnte ein Hindernis auf der Fahrbahn entstanden oder verändert und dadurch wiederum eine Gemeingefahr (§ 330 c StGB) begründet (vgl. BGHSt 1, 266, 269 = LM Nr. 1 zu § 330c StGB) oder eine schon bestehende durch das Zutun des Angekl. vergrößert worden sein.
- BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 132/53
Ein Unglücksfall nach § 330c StGB war zwar auch nach seiner Vorstellung eingetreten; ein solcher ist ein plötzliches Ereignis, das nicht unerheblichen Schaden an Personen oder Sachen anrichtet und weiteren Schaden zu verursachen droht (BGHSt 2, 150 = NJW 52, 552).
- BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten …
Die dem Angeklagten nach den Feststellungen des Schwurgerichts bekannten Umstände waren solche, die einem verantwortungsbewußten Fahrer nach allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme aufdrängten, daß ein Verkehrsunfall stattgefunden hat (BGH NJW 1954, 728;… BGH GA 1957, 243; BGH VRS 30, 45, 48). - BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59
Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts - …
Nach § 330 c StGB besteht eine Pflicht zur Hilfeleistung nur, wenn die Hilfe erforderlich ist, wenn nämlich ohne sie die Gefahr besteht, daß die durch den Unglücksfall herbeigeführte Lage sich zu einer nicht ganz unerheblichen Schädigung von Personen oder Sachen auswirkt (BGH NJW 1954, 728). - BGH, 18.01.1955 - 2 StR 391/54
Rechtsmittel
Entgegen dem Vortrag der Revision lag ein Verkehrsunfall vor, nämlich ein mit dem Verkehr zusammenhängendes, plötzlich eintretendes Ereignis, das zur Verletzung oder Tötung von Menschen, Beschädigung von Sachen oder Schaffung eines verkehregefährdenden Zustandes geführt hat (RGSt 66, 51 [55]; 75, 355 [360]; BGH NJW 1954, 728). - BGH, 05.11.1965 - 4 StR 507/65
Verkehrsunfallflucht in einem besonders schweren Fall
Ob der Täter das Überfahren oder Anfahren eines Menschen bemerkt hat oder nicht, ist deshalb für den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht bedeutungslos (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1954 - 1 StR 132/53 und vom 14. März 1957 - 4 StR 23/57). - BGH, 14.03.1957 - 4 StR 23/57
Rechtsmittel
Der Unfallbeteiligte ist hiernach auch dann zum Abwarten oder zur Rückkehr verpflichtet, wenn im Zeitpunkt des Unfalls niemand am Tatort oder in der Nähe zu sehen war (BGHSt 7, 112 [116]; BGH NJW 1954, 728 Nr. 19; 1956, 1325 Nr. 17 = Lind-Möhr Nr. 2 und 6 zu § 142).